Am 05.07.2024 trat die Änderung der Landesbauordnung Schleswig-Holstein in Kraft.
Mit Erlass des Innenministeriums vom 20.12.2024 wurden die neuen Vordrucke bauaufsichtlich eingeführt und veröffentlicht.
Die Übergangsregelung für die Nutzung der alten Vordrucke ist am 31.01.2025 ausgelaufen.
Die neuen Vordrucke sind zu verwenden.
Den neuen Vordruck für Feuerungsanlagen (Anlage 5) finden Sie im Downloadbereich.